20.08.2018 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 · VIII R 53/14
Schuldzinsen, Werbungskosten, Darlehen, Steuernachzahlung, Erstattungszinsen
Letzte Änderung: 20. August 2018, 17:15 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2015, 10:00 Uhr
Können Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung einer unrechtmäßig festgesetzten und damit überhöhten Einkommensteuernachzahlung stehen, welche im Einspruchsverfahren verzinst zurückerstattet wurde, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden, wenn durch die Fremdkapitalaufnahme und das bewusste Unterlassen eines Aussetzungsantrags im Einspruchsverfahren erst die Verzinsung nach § 233a AO ermöglicht wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 53/14
Vorinstanz: Finanzgericht München 15.10.2014 1 K 1008/14
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 12 Nr 3, EStG § 20 Abs 1 Nr 7 S 3, AO § 233a
Erledigt durch: Urteil vom 28.02.2018, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger