21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 39 · VI R 57/05
Geringfügige Beschäftigung, Verdienstgrenze, Zufluss, Lohnverzicht
Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Sind einmalige Lohnentgelte wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bei der steuerrechtlichen Prüfung der für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 39 EStG a.F. für eine geringfügige Beschäftigung maßgeblichen Verdienstgrenze (630 DM) einzubeziehen und auf sämtliche Kalendermonate der Beschäftigungsdauer zu verteilen oder nur einmalig im Fälligkeits-/Zuflussmonat zu erfassen? Ist grundsätzlich auf das beitragspflichtige, tarifvertraglich zustehende Arbeitsentgelt und nicht auf das durch einen Verzicht auf die Sonderzahlungen tatsächlich gezahlte und dadurch innerhalb der Entgeltgrenze liegende Arbeitsentgelt abzustellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 57/05
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 3.11.2004 10 K 3345/03 L
Normen: EStG § 3 Nr 39, SGB 4 § 8 Abs 1 Nr 1, EStG § 11
Erledigt durch: Urteil vom 29.05.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung