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  • 21.09.2016 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1 · II R 5/15

    Grunderwerbsteuer, Bauerrichtungskosten, Einheitliches Vertragswerk, Zeitlicher Zusammenhang

    Letzte Änderung: 21. September 2016, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2015, 10:00 Uhr

    Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk:Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen?
    Liegt ein einheitliches Vertragswerk auch dann vor, wenn die Bauerrichtung vertraglich auf den Erwerber abgewälzt wird, der Veräußerer im Hinblick auf ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Bebauung aber die rechtliche und tatsächliche Kontrolle hinsichtlich der baulichen Ausgestaltung ausübt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 5/15

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 9.12.2014 4 K 1323/12

    Normen: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 06.07.2016, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger