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  • 23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · AO § 174 Abs 4 · X R 31/14

    Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Irrtum, Kirchensteuer, Festsetzungsverjährung

    Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr

    Liegt eine irrige Beurteilung des Sachverhalts durch das Finanzamt i.S.d. § 174 Abs. 4 AO vor, wenn es im Jahre 2005 der Klägerin zugeflossene Kirchensteuerübererstattungen, welche aus Kirchensteuerzahlungen für die Veranlagungszeiträume 2000 bis 2003 resultieren, aus "Vereinfachungsgründen" in den Veranlagungszeitraum 2004 zurück überträgt und durfte das Finanzamt nach einer für die Klägerin erfolgreichen finanzgerichtlichen Entscheidung über die Einkommensteuerfestsetzung 2004 die Steuerbescheide der Jahre 2000 bis 2003 nach § 174 Abs. 4 AO ändern, um die zutreffenden materiell-rechtlichen Folgen zu erreichen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 31/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 2.4.2014 2 K 1972/12 EFG 2014, 1159

    Normen: AO § 174 Abs 4, EStG § 10 Abs 1 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 25.10.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung