20.01.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 · IX R 40/14
Werbungskosten, Schuldzinsen, Schuldentilgung, Veräußerung, Vermietung und Verpachtung
Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr
Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Falle der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie - Hier zur Frage nach der Reichweite des Schuldentilgungsgebots, bei Immobilienfinanzierungen mit Abtretungen von Lebensversicherungen; Verpflichtung zum Einsatz des Rückkaufswerts im Falle der Veräußerung mit Verlust?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 40/14
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 22.10.2014 3 K 3245/13 EFG 2015, 108
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 21
Erledigt durch: Urteil vom 16.09.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung