Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.07.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 · VI R 50/05

    Arbeitslohn, Nachzahlung, Vermögensübertragung, Vergütungsanspruch

    Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Entgelt aus fehlgeschlagener Vergütungserwartung als Arbeitslohn. Sind Zahlungen, die der Kläger von seinem Vater auf der Grundlage eines zwischen ihnen geführten arbeitsgerichtlichen Verfahrens für die über 20 Jahre dauernde und nur gegen Taschengeld und Naturalleistungen geleistete Arbeit als Landwirtschaftsmeister auf dem elterlichen Betrieb erhalten hat, Arbeitslohn oder eine nicht einkommensteuerliche Vermögensmehrung wegen der nicht stattgefundenen Hofübernahme (Ausgleichszahlung für eine entgangene Vermögensübertragung)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 50/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 12.11.2004 7 K 164/02 EFG 2006, 43

    Normen: EStG § 19 Abs 1, BGB § 612

    Erledigt durch: Urteil vom 08.05.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger