21.07.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 · VI R 50/05
Arbeitslohn, Nachzahlung, Vermögensübertragung, Vergütungsanspruch
Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Entgelt aus fehlgeschlagener Vergütungserwartung als Arbeitslohn. Sind Zahlungen, die der Kläger von seinem Vater auf der Grundlage eines zwischen ihnen geführten arbeitsgerichtlichen Verfahrens für die über 20 Jahre dauernde und nur gegen Taschengeld und Naturalleistungen geleistete Arbeit als Landwirtschaftsmeister auf dem elterlichen Betrieb erhalten hat, Arbeitslohn oder eine nicht einkommensteuerliche Vermögensmehrung wegen der nicht stattgefundenen Hofübernahme (Ausgleichszahlung für eine entgangene Vermögensübertragung)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 50/05
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 12.11.2004 7 K 164/02 EFG 2006, 43
Normen: EStG § 19 Abs 1, BGB § 612
Erledigt durch: Urteil vom 08.05.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger