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  • 21.06.2016 · Erledigtes Verfahren · UStG § 1 · V R 55/14

    Steuerfreiheit, Gemeinnützigkeit, Einrichtung, Sozialarbeit, Jugendhilfe

    Letzte Änderung: 21. Juni 2016, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr

    1. Unterliegen die im Jahr 2007 erzielten Umsätze einer lediglich über eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verfügenden GmbH, die für eine als Trägerin der freien Jugendhilfe nach § 75 i.V.m. § 45 SGB VIII anerkannte GbR tätig wird, der Umsatzsteuer?
    2. Kann die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung im Sinne des § 45 SGB VIII nach ihrer gesetzlichen Ausgestaltung und Funktion einer staatlichen Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter gleichgesetzt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 55/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 22.10.2014 4 K 2056/11 EFG 2015, 164

    Normen: UStG § 1, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst h

    Erledigt durch: Urteil vom 06.04.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger