21.11.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 8 Abs 3 · VI R 44/05
Rabattfreibetrag, Vermittlungsleistung, Arbeitslohn, Kreditinstitut
Letzte Änderung: 21. November 2007, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist der Rabattfreibetrag zu gewähren, wenn ein Kreditinstitut eine von einer verbundenen Lebensversicherungsgesellschaft erhaltene, ihm zustehende Provision für die Vermittlung eines Eigenvertrags eines Mitarbeiters an diesen nachträglich auszahlt? Handelt es sich hier um eine eigene, am Markt angebotene Dienstleistung der Arbeitgeberin nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG, wenn diese keinen Einfluss auf die Konditionen der Lebensversicherung hat, sondern lediglich die Vertragsanbahnung gegen Provisionszahlung ermöglicht und damit die (Dienst-)Vermittlungsleistungen ausschließlich für das Verbundunternehmen ausführt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 44/05
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 21.4.2005 10 K 7434/01 EFG 2005, 1231
Normen: EStG § 8 Abs 3, EStG § 19 Abs 1, EStG § 42d
Erledigt durch: Urteil vom 23.08.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung