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  • 26.02.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 24b · III R 36/14

    Alleinerziehende, Entlastungsbetrag, Ungleichbehandlung, Unterhalt

    Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr

    1. Verstößt die Besteuerung Alleinerziehender, die von dem anderen Elternteil keinen Barunterhalt für ihre minderjährigen Kinder erhalten, gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und das Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), weil der für den Unterhalt der Kinder notwendige Hinzuverdienst einkommensteuerpflichtig ist, während dies eine Barunterhaltsleistung nicht wäre?
    2. Ist dem alleinerziehenden Elternteil, der für seine minderjährigen Kinder keinen Barunterhalt, sondern nur unter dem Mindestunterhalt liegende Unterhaltsvorschussleistungen erhält, neben dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe der Differenz zwischen den erhaltenen Unterhaltsvorschussleistungen und dem Mindestunterhalt zu gewähren?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 36/14

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 14.10.2014 4 K 81/14 EFG 2015, 130

    Normen: EStG § 24b, EStG § 31, EStG § 32 Abs 6, EStG § 32a Abs 1, EStG § 33, EStG § 33a, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6

    Erledigt durch: Urteil vom 17.09.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger