20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 · IX R 30/14
Rückwirkendes Ereignis, Nachträgliche Anschaffungskosten, Veräußerung, Verlustfeststellung
Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2015, 10:00 Uhr
Begehren auf Erhöhung des festgestellten Verlustvortrags zum 31.12.2003 durch Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten i.S. § 17 EStG- Ist von keinem rückwirkenden Ereignis (hier nachträgliche AK) nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auszugehen, wenn das Finanzamt über den Ausgangssachverhalt (Veräußerung) keine Kenntnis hatte?
Welche Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang die Nichtangabe des "Nullergebnisses der Veräußerung" in der Steuererklärung, wo sich ursprünglich mit den Anschaffungskosten und dem Veräußerungserlös deckungsgleiche Beträge gegenüberstanden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 30/14
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 29.7.2014 3 K 77/10
Normen: AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 17 Abs 2, EStG § 10d Abs 4 S 4
Erledigt durch: Urteil vom 16.06.2015, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger