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  • 24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 80/14

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Baumängel, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten

    Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2015, 10:00 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit einem Baumängelprozess (hier: Abriss eines wegen Baumängeln nicht fertiggestellten, gemischt genutzten Gebäudes) angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten anteilig (für den privat genutzten Gebäudeteil) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 80/14

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 29.10.2014 9 K 245/11

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 10.03.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung