24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 80/14
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Baumängel, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten
Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2015, 10:00 Uhr
Sind im Zusammenhang mit einem Baumängelprozess (hier: Abriss eines wegen Baumängeln nicht fertiggestellten, gemischt genutzten Gebäudes) angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten anteilig (für den privat genutzten Gebäudeteil) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 80/14
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 29.10.2014 9 K 245/11
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 10.03.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung