21.10.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 · III R 39/14
Ingenieur, Ähnliche Tätigkeit, Eigenverantwortliche Leistung
Letzte Änderung: 21. Oktober 2015, 13:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2015, 10:00 Uhr
Üben die auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung bzw. Informationstechnologie tätigen Gesellschafter einer GbR, von denen drei eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich und ein Gesellschafter überhaupt keine Ausbildung in einem förmlichen Ausbildungsgang absolviert haben, eine ingenieurähnliche Tätigkeit aus und ist eine eigenverantwortliche Durchführung der Aufträge der GbR im Rahmen der Einschaltung von Subunternehmern gegeben? Vorliegen eines Verfahrensfehlers, indem weder der Prozessvertreter noch die Gesellschafter in der mündlichen Verhandlung befragt wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 39/14
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 25.9.2013 12 K 5606/03 EFG 2014, 1575
Normen: EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2, EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 13.05.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger