21.08.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10a Abs 1a · X R 38/14
Altersvorsorgezulage, Beamter, Elektronische Übermittlung, Frist, Wiedereinsetzung, Kenntnis
Letzte Änderung: 21. August 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr
Sind die materiellen Tatbestandsvoraussetzungen für die Zuerkennung eines Zulagenanspruchs erfüllt, weil § 10a Abs. 1a EStG in der für 2004 maßgeblichen Fassung ausdrücklich keine Frist für die Abgabe der Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung vorsieht?
Kann aus der späteren Einführung einer 2-Jahres-Frist nachträglich auf eine ursprüngliche zeitliche Beschränkung der Abgabe der Einwilligungserklärung geschlossen werden?
(Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei behaupteter fristgerechter Erteilung einer Einwilligung zur Datenübermittlung?)
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 38/14
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 8.5.2014 10 K 14088/12
Normen: EStG § 10a Abs 1a, EStG § 10a Abs 1, EStG § 79 S 1, EStG § 90 Abs 4, EStG § 91, AO § 110
Erledigt durch: Urteil vom 09.06.2015, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger