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  • 21.08.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10a Abs 1a · X R 38/14

    Altersvorsorgezulage, Beamter, Elektronische Übermittlung, Frist, Wiedereinsetzung, Kenntnis

    Letzte Änderung: 21. August 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr

    Sind die materiellen Tatbestandsvoraussetzungen für die Zuerkennung eines Zulagenanspruchs erfüllt, weil § 10a Abs. 1a EStG in der für 2004 maßgeblichen Fassung ausdrücklich keine Frist für die Abgabe der Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung vorsieht?
    Kann aus der späteren Einführung einer 2-Jahres-Frist nachträglich auf eine ursprüngliche zeitliche Beschränkung der Abgabe der Einwilligungserklärung geschlossen werden?
    (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei behaupteter fristgerechter Erteilung einer Einwilligung zur Datenübermittlung?)

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 38/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 8.5.2014 10 K 14088/12

    Normen: EStG § 10a Abs 1a, EStG § 10a Abs 1, EStG § 79 S 1, EStG § 90 Abs 4, EStG § 91, AO § 110

    Erledigt durch: Urteil vom 09.06.2015, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger