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  • 20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · AO § 129 · IX R 37/14

    Veräußerungsgeschäft, Berichtigung, Vordruck, Stillhalter, Erklärung

    Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr

    Liegen die Voraussetzungen der Berichtigungsnorm § 129 AO vor, wenn private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG und Stillhaltergeschäfte i.S. von § 22 EStG entgegen den Ausführungen des ESt-Vordrucks "Anlage SO" zusammengefasst nur als private Veräußerungsgeschäfte erklärt wurden? Welche Bedeutung erlangen dabei die der ESt-Erklärung beigefügten Aufstellungen des Stpfl./bzw. der Bank?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 37/14

    Vorinstanz: Finanzgericht München 4.6.2014 1 K 1333/12

    Normen: AO § 129, EStG § 22 Nr 3, EStG § 23

    Erledigt durch: Urteil vom 16.09.2015, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger