20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · AO § 129 · IX R 37/14
Veräußerungsgeschäft, Berichtigung, Vordruck, Stillhalter, Erklärung
Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr
Liegen die Voraussetzungen der Berichtigungsnorm § 129 AO vor, wenn private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG und Stillhaltergeschäfte i.S. von § 22 EStG entgegen den Ausführungen des ESt-Vordrucks "Anlage SO" zusammengefasst nur als private Veräußerungsgeschäfte erklärt wurden? Welche Bedeutung erlangen dabei die der ESt-Erklärung beigefügten Aufstellungen des Stpfl./bzw. der Bank?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 37/14
Vorinstanz: Finanzgericht München 4.6.2014 1 K 1333/12
Normen: AO § 129, EStG § 22 Nr 3, EStG § 23
Erledigt durch: Urteil vom 16.09.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger