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  • 20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG § 10 Abs 4 Nr 1 · V R 51/14

    Stromlieferung, Selbstkosten, Einfamilienhaus, Bemessungsgrundlage, Unentgeltliche Wertabgabe

    Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr

    Stromlieferung vom eigenen Einfamilienhaus an die Stadtwerke
    Mit welcher Bemessungsgrundlage ist die unentgeltliche Wertabgabe der im eigenen Einfamilienhaus erzeugten Wärme festzusetzen, mit der das Einfamilienhaus beheizt wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 51/14

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 9.1.2014 16 K 316/12

    Normen: UStG § 10 Abs 4 Nr 1, UStG § 3 Abs 9a

    Erledigt durch: Beschluss vom 22.09.2015 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger