23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · VI R 25/05
Aktienoption, Ausübung, Arbeitslohn, Zufluss
Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Lohnzuflusszeitpunkt bei Überlassung handelbarer, aber nicht börsennotierter Aktienoptionen durch den Arbeitgeber. Fließt dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil zum Zeitpunkt der Überlassung der Aktienoptionen (Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht) oder erst dann zu, wenn ihm durch Erfüllung des Anspruchs aus der Option das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien verschafft wird (vgl. a. BFH-Urteil 23.6.2005 VI R 124/99 u. VI R 10/03)? Setzt die "Handelbarkeit" die Börsennotierung der Optionsrechte voraus?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 25/05
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 13.12.2004 9 K 9090/03 EFG 2005, 1354
Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 2, EStG § 11 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 20.11.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger