21.10.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 62/14
Nichtselbständige Arbeit, Negative Einnahme, Werbungskosten, Schadensersatz, Veranlassungszusammenhang, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Verlust
Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2014, 10:00 Uhr
Sind die von einem wegen Beihilfe zur Untreue durch Unterlassen verurteilten Arbeitnehmer aufgrund eines nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB auferlegten notariellen Schuldanerkenntnisses gegenüber seinem Arbeitgeber geleisteten Zahlungen zur Schadenswiedergutmachung und die damit zusammenhängenden Notarkosten als negative Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit bzw. Werbungskosten (hilfsweise als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen bzw. Verlust nach § 17 Abs. 4 EStG) zu berücksichtigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 62/14
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 2.12.2013 2 K 672/13
Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, StGB § 56b Abs 2 S 1 Nr 1, EStG § 20, EStG § 17 Abs 4
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger