21.09.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 · VI R 54/14
Regelmäßige Arbeitsstätte, Auswärtstätigkeit, Probezeit, Verpflegungsmehraufwand
Letzte Änderung: 21. September 2015, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2014, 10:00 Uhr
Ist bei einem auf zwei Jahre befristeten Arbeitsverhältnis, bei dem die ersten sechs Monate auf die Probezeit entfallen, eine Auswärtstätigkeit auch dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer nur an der ihm zugeordneten (einen) Betriebsstätte seines Arbeitgebers tätig ist, ohne an diese vorübergehend versetzt oder abgeordnet worden zu sein?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 54/14
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 12.3.2014 3 K 786/13 EFG 2014, 1873
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 07.05.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger