08.01.2009 · Erledigtes Verfahren · AO § 355 Abs 1 · VI R 12/05
Einspruch, Widerspruch, Umdeutung, Teilanfechtung
Letzte Änderung: 8. Januar 2009, 10:13 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Konnte das FA den von einem Rechtskundigen eingelegten Einspruch gegen den Steuerbescheid in einen Widerspruch gegen die Kirchgeldfestsetzung umdeuten, wenn die Begründung des Einspruchs nur die Kirchgeldfestsetzung beinhaltet?
Ist der nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist aber vor dem Erlass der Einspruchsentscheidung des FA unter Hinweis auf die Aufrechterhaltung des Einspruchs geltend gemachte Antrag auf Abzug weiterer Werbungskosten in die Auslegung über den Rechtsbehelf einzubeziehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 12/05
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 4.5.2004 5 K 1348/03
Normen: AO § 355 Abs 1, AO § 122 Abs 2 Nr 1, BGB § 133
Erledigt durch: Urteil vom 08.05.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger