23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 41c Abs 3 · VI R 10/05
Lohnsteuerbescheinigung, Lohnsteueranmeldung, Nachforderung, Geldauflage, Arbeitslohn
Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Übernahme der Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn. Ist das FA gehindert, die nicht einbehaltene Lohnsteuer aus der Übernahme der Zahlung einer Geldauflage gegen den Arbeitnehmer durch einen Steuerbescheid gemäß § 167 AO 1977 beim Arbeitgeber nachzufordern, weil dieser aufgrund der sog. sachverhaltsbezogenen Nachforderung nicht selbst Steuer- sondern nur Entrichtungsschuldner ist und nach Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung gemäß § 41c Abs. 3 EStG durch den Arbeitgeber eine Entrichtungsschuld nicht mehr besteht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 10/05
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 10.11.2004 14 K 459/02 EFG 2005, 756
Normen: EStG § 41c Abs 3, AO § 167, AO § 164 Abs 2 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 30.10.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung