21.05.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · VI R 6/05
Arbeitslohn, Urlaubsgeld, Warengutschein, Umwandlung, Rabattfreibetrag
Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Steuervorteile durch Barlohnumwandlung. Führt der mit Einverständnis des Betriebsrats und im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer erfolgte Austausch des tarifvertraglich festgelegten Urlaubsgeldanspruchs gegen einen beim Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt einzulösenden Warengutschein zum sofortigen Zufluss einer Einnahme in Geld (Verwendungsentscheidung über den Barlohn) oder erst bei der Einlösung des Warengutscheins? Handelt es sich dabei um einen Warenbezug und erwächst dem Arbeitnehmer dadurch ein Vorteil, der im Rahmen des Rabattfreibetrags steuerfrei bleibt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 6/05
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 9.7.2004 4 K 5742/01 L
Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 06.03.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger