04.01.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 251 Abs 3 · V R 39/14
Feststellungsbescheid, Insolvenz, Gegenstand des Verfahrens
Letzte Änderung: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr
Insolvenzfeststellungsverfahren trotz Feststellungsbescheid?
1. Werden durch einen Feststellungsbescheid i.S.d. § 251 Abs. 3 AO, der zu Steueransprüchen bereits vor dem Insolvenzverfahren ergangener Steuerbescheide und während des gegen diese Bescheide rechtshängigen Anfechtungsprozesses erlassen worden ist, die entsprechenden Steuerbescheide aufgehoben, wenn der objektive Erklärungsgehalt des Feststellungsbescheids aus Sicht des Adressaten keinen Zweifel lässt, dass der Feststellungsbescheid insofern die bisherige Anmeldung aufgrund der Steuerbescheide ersetzen soll?
2. Wird in diesem Fall der Feststellungsbescheid gemäß § 68 Satz 1 FGO Gegenstand des Verfahrens, wenn der Feststellungsbescheid erst während des gegen die Steuerbescheide anhängigen Klageverfahrens ergeht oder tritt Erledigung ein?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 39/14
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 29.10.2013 8 K 3605/06
Normen: AO § 251 Abs 3, FGO § 68
Erledigt durch: Urteil vom 18.08.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger