21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · VI R 4/05
Arbeitslohn, Vorkaufsrecht, Ablösung, Aktien, Andienungspflicht
Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Sind Vergütungen Dritter als Arbeitslohn oder als Einkünfte aus Leistungen zu erfassen, die ein geschäftsführender Gesellschafter als Vorstandsmitglied und Aktionär nach Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft für den Verzicht des nach Börseneinführung auf zwei Jahre eingeräumten Rechts erhalten hat, die Andienung (Vorkaufsrecht) beim Verkauf von Aktien durch Mitgesellschafter (Altaktionäre) zu verlangen, oder handelt es sich um nicht steuerbare Einnahmen, die dem Vermögensbereich zuzuordnen sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 4/05
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 21.1.2004 4 K 5303/01 EFG 2005, 1103
Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 22 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 19.06.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger