21.08.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 10/14
Vorsteueraufteilung, Umsatzschlüssel, Verein, Gemeinnützige Zwecke, Organschaft
Letzte Änderung: 21. August 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2014, 10:30 Uhr
Vorsteuerabzug eines eingetragenen und als gemeinnützig anerkannten Vereins, dessen Zweck die Förderung der Erziehung und Berufsausbildung ist:Sind die Vorsteuerbeträge bei Anwendung des Umsatzschlüssels zur sachgerechten Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus gemischt veranlassten Aufwendungen im Verhältnis der steuerpflichtigen Umsätze zu den übrigen Einnahmen einschließlich der nicht steuerbaren Umsätze (Zuschüsse, Subventionen, Spenden, Mitgliedsbeiträge) aufzuteilen?
Gelten die gleichen Aufteilungsgrundsätze auch im Rahmen des Organkreises einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft zwischen einem gemeinnützigen Organträger und seiner kommerziellen Tochtergesellschaft als Organgesellschaft?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 10/14
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 30.4.2013 2 K 2191/08
Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2, UStG § 2 Abs 2 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 22.04.2015, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger