20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 24 Nr 1 Buchst a · III R 22/14
Entschädigung, Betriebsverpachtung, Ermäßigter Steuersatz
Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 22. September 2014, 10:30 Uhr
Ist die Anrufung von Zivilgerichten wegen Fragen der Rechte und Pflichten aus Verträgen dazu geeignet, dass fortan vereinnahmte Entgelte nicht mehr gewöhnliche Erfüllungsleistungen aus diesen Verträgen sind, sondern deshalb Entschädigungsleistungen sind, weil der zivilgerichtliche Verfahrensausgang eine neue Rechtsgrundlage schafft und die ursprüngliche Vertragsgrundlage dadurch weggefallen ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 22/14
Vorinstanz: Finanzgericht München 5.9.2013 15 K 1015/12
Normen: EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34
Erledigt durch: Urteil vom 16.09.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung