21.11.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 · VI R 81/04
Werbungskosten, Pauschbetrag, Abgeordneter, Aufwandsentschädigung, Verfassungswidrigkeit, Kostenpauschale
Letzte Änderung: 21. November 2008, 09:53 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Liegt eine Verletzung des Gleichheitssatzes darin, dass ein "normaler" Steuerpflichtiger für eine Steuerfreistellung seiner Einkünfte den Nachweis sämtlicher beruflicher Aufwendungen erbringen muss, während einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages eine Aufwands-/Kostenpauschale in Höhe von ca. 30 v.H. seiner Gesamtbezüge ohne Einzelnachweis der berufsbedingten Aufwendungen steuerfrei gewährt wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 81/04
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 14.6.2004 5 K 1500/04
Normen: EStG § 9, EStG § 9a, GG Art 3 Abs 1, AbgG § 11 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 11.09.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger