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  • 20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32d Abs 4 · VIII R 27/14

    Verlustvortrag, Verrechnung, Wahlrecht, Veranlagung, Änderung

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2014, 10:30 Uhr

    Verrechnung sog. Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen der Veranlagung 2009: Hat die Geltendmachung eines (Veranlagungs-)Wahlrechts nach § 32d Abs. 4 EStG zwingend mit der Einkommensteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum zu erfolgen oder ist auch eine Änderung der bestandskräftig gewordenen Steuerfestsetzung aufgrund einer späteren Wahlrechtsausübung möglich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 27/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 14.5.2014 7 K 7337/11

    Normen: EStG § 32d Abs 4, EStG § 32d Abs 1, EStG § 20 Abs 6

    Erledigt durch: Urteil vom 09.08.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger