23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1 · V R 24/14
Kindergeld, Rückforderung, Arbeitsplatz, Ausbildungsplatz
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2014, 10:30 Uhr
Ist die Familienkasse berechtigt, die Kindergeldfestsetzung aufzuheben und das zu viel gezahlte Kindergeld zurückzufordern, da die Tochter sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend meldete, dort aber mehrere Gesprächstermine nicht wahr nahm und deshalb aus den Registern des Arbeitsamtes gelöscht wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 24/14
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 2.4.2014 9 K 144/13
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, EStG § 70 Abs 2, AO § 37 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 23.10.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung