21.10.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 80 Abs 5 · II R 47/14
Bevollmächtigter, Zurückweisung, Hilfeleistung in Steuersachen
Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2014, 10:30 Uhr
Zurückweisung als Bevollmächtigter wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen.
1. Deckt der Wortlaut des § 80 Abs. 5 und Abs. 8 AO die Folgen einer Zurückweisungsverfügung des FA für die Zulässigkeit der hiernach vom zurückgewiesenen Bevollmächtigten im Namen der Klägerin erhobenen Klage?
2. Welche einzelnen Schritte des gesamten Besteuerungsverfahrens fallen unter die Begriffe 'jeweiliges Verfahren' bzw. 'jeweiliger Verfahrensabschnitt'?
3. Steht EU-Recht den §§ 3, 3a StBerG entgegen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 47/14
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 20.6.2013 5 K 148/12
Normen: AO § 80 Abs 5, AO § 80 Abs 8, StBerG § 3a Abs 1, AEUV Art 56, AEUV Art 49, EG Art 43, EG Art 49
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: V R 50/14
Rechtsmittelführer: Verwaltung