20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · HmbKTTG § 1 · II R 33/14
Citytax, Kulturtaxe, Tourismustaxe, Verfassungsmäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz
Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2014, 10:30 Uhr
Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe - Citytax
Besteht eine Gleichartigkeit der Citytax zur Umsatzsteuer?
Ist das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz materiell verfassungsgemäß?
Ist ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip erkennbar oder werden Grundrechte verletzt?
Ist ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Berufsausübungsfreiheit erkennbar, wenn die Übernachtungsgäste den Grund ihrer Übernachtung, ob beruflich oder privat veranlasst, erklären müssen?
Verstößt die Tourismusabgabe gegen Gemeinschaftsrecht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 33/14
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 9.4.2014 2 K 169/13 EFG 2014, 1233
Normen: HmbKTTG § 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 105 Abs 2a, GG Art 12 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, GG Art 2 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 15.07.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger