07.06.2016 · Erledigtes Verfahren · AStG § 1 Abs 1 · I R 22/14
Nutzungsüberlassung, Betriebsaufspaltung, Lizenz, Gewinnausschüttung
Letzte Änderung: 7. Juni 2016, 02:00 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2014, 10:30 Uhr
Ist eine Gewinnerhöhung gemäß § 1 Abs. 1 AStG für die unentgeltliche Überlassung eines Markenzeichens an eine polnische Kapitalgesellschaft, deren Anteile der Kläger im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens hält, zu berücksichtigen? Außerdem streiten die Beteiligten darüber, ob Gewinnausschüttungen der Gesellschaft an den Kläger bereits zum Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zu berücksichtigen sind.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 22/14
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 14.2.2014 4 K 1053/11 E EFG 2014, 921
Normen: AStG § 1 Abs 1, EStG § 15 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 21.1.2016, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger