Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.10.2008 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 4 S 2 · I R 91/05

    Mantelkauf, Wirtschaftliche Identität, Betriebsvermögen

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2008, 11:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Mantelkauf: Geht die wirtschaftliche Identität durch Zuführung neuen Aktivvermögens, welches das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung übersteigt, verloren oder sind die Passivposten der Bilanz zur Beurteilung, ob überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde, einzubeziehen? Wäre hilfsweise ein originärer Firmenwert bei dem Vergleich des neuen Aktivvermögens mit dem Aktivvermögen zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung heranzuziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 91/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 21.3.2005 8 K 8302/01

    Normen: KStG § 8 Abs 4 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 29.04.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger