21.10.2008 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 4 S 2 · I R 91/05
Mantelkauf, Wirtschaftliche Identität, Betriebsvermögen
Letzte Änderung: 21. Oktober 2008, 11:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Mantelkauf: Geht die wirtschaftliche Identität durch Zuführung neuen Aktivvermögens, welches das Aktivvermögen zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung übersteigt, verloren oder sind die Passivposten der Bilanz zur Beurteilung, ob überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde, einzubeziehen? Wäre hilfsweise ein originärer Firmenwert bei dem Vergleich des neuen Aktivvermögens mit dem Aktivvermögen zum Zeitpunkt der Anteilsübertragung heranzuziehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 91/05
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 21.3.2005 8 K 8302/01
Normen: KStG § 8 Abs 4 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 29.04.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger