21.08.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · XI R 1/14
Kindergeld, Studium, Ausbildung
Letzte Änderung: 21. August 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr
Ist ein Kind, das nach einem vorgefertigten Plan eine duale Ausbildung in Form eines Hochschulstudiums und Ausbildung zum Fachinformatiker mit IHK-Abschluss sowie anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung mit über 20 Stunden, die auf das berufsbegleitende Studium ausgerichtet ist, durchläuft und den Bachelorabschluss anstrebt, bereits dann kindergeldrechtlich nicht mehr zu berücksichtigen, wenn es die IHK-Prüfung bestanden hat, obwohl das eigentliche Ausbildungsziel (Bachelorabschluss) noch nicht erreicht ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 1/14
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 21.11.2013 8 K 807/12 EFG 2014, 457
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 16.06.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger