21.08.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 80 Abs 5 · V R 18/14
Vertretungsmangel, Bevollmächtigter, Zurückweisung
Letzte Änderung: 21. August 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr
Zurückweisung des Bevollmächtigten durch das FA
1. Deckt der Wortlaut des § 80 Abs. 5 und Abs. 8 AO die Folgen einer Zurückverweisungsverfügung des FA für die Zulässigkeit der hiernach vom zurückgewiesenen Bevollmächtigten im Namen der Klägerin erhobenen Klage?
2. Welche einzelnen Schritte des gesamten Besteuerungsverfahrens fallen unter die Begriffe 'jeweiliges Verfahren' bzw. 'jeweiliger Verfahrensabschnitt'?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 18/14
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 20.6.2013 5 K 95/12
Normen: AO § 80 Abs 5, AO § 80 Abs 8
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: II R 46/14
Rechtsmittelführer: Verwaltung