20.03.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 39b Abs 3 S 1 · VI R 57/04
Nettolohn, Abfindung, Sonstiger Bezug, Jahresarbeitslohn, Lohnsteuerbescheinigung
Letzte Änderung: 20. März 2008, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Lohnsteuerabzug bei Nettolohnvereinbarung und nachträgliche Änderung der Lohnsteuerbescheinigung. Ist für die Einbehaltung der Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug (Entlassungsabfindung), der im März des Streitjahres eineinhalb Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlt wurde und vereinbarungsgemäß nach Abzug der Steuer netto verbleiben sollte, zur Hochrechnung des Nettolohns auf den maßgeblichen Bruttolohn im sog. Abtastverfahren dem "voraussichtlichen" Jahresarbeitslohn ein fiktiver Arbeitslohn für die Zeit bis Dezember schätzungsweise hinzuzurechnen, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Auszahlung die erste Lohnsteuerkarte vorlag und ihm nicht bekannt war, dass die Arbeitnehmerin im April wieder eine nichtselbständige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 57/04
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 5.7.2004 8 K 8313/03 EFG 2005, 234
Normen: EStG § 39b Abs 3 S 1, EStG § 41b Abs 1 S 2, LStR R 119 Abs 4 S 6
Erledigt durch: Urteil vom 13.12.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger