20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · DBA GBR · I R 14/14
Vermögensverwaltung, Gewerbebetrieb, Gold, Negativer Progressionsvorbehalt, Doppelbesteuerung, Buchführungspflicht, Umlaufvermögen, Steuerstundungsmodell
Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr
Abgrenzung Gewerbebetrieb/Vermögensverwaltung bei Goldhandel: Erzielt eine nach englischem Recht gegründete und in England ansässige General Partnership, an der zwei Personen als inländische Gesellschafter beteiligt und mit ihren Einkünften in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind, mit dem Ankauf und Verkauf von Goldbarren gewerbliche Einkünfte? Besteht für die ausländische Personen(handels)gesellschaft ohne inländischen Verwaltungssitz und ohne inländische Zweigniederlassung eine nach nationalen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften begründete Buchführungspflicht? Liegt in der gewählten vertraglichen Gestaltung ein Steuerstundungsmodell i.S. des § 15b EStG und ist somit (auch) die Berücksichtigung eines sog. negativen Progressionsvorbehalts ausgeschlossen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 14/14
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 11.12.2013 6 K 3045/11 F EFG 2014, 753
Normen: DBA GBR, EStG § 4 Abs 3, EStG § 15 Abs 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 32b, AO § 140, EStG § 15b
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IV R 50/14
Rechtsmittelführer: Verwaltung