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  • 20.04.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 Nr 2 · I R 82/13

    Gewerbebetrieb, Vermögensverwaltung, Gold

    Letzte Änderung: 20. April 2015, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr

    Abgrenzung Gewerbebetrieb/Vermögensverwaltung bei Goldhandel: Erzielt eine nach englischem Recht gegründete Personengesellschaft (General Partnership) mit Sitz in Großbritannien, die ein Büro unterhält, einen Beratervertrag mit einem Goldmarktexperten abgeschlossen hat sowie eine professionelle Organisation unterhält, aber die Goldgeschäfte ausschließlich über Kauf- und Verkaufsorder an ihre depotführende Bank, die im eigenen Namen tätig wurde, ausgeübt hat und keine Geschäfte für Dritte erbrachte, gewerbliche Einkünfte im Sinne des Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 82/13

    Vorinstanz: Finanzgericht München 28.10.2013 7 K 1918/11 EFG 2014, 180

    Normen: EStG § 15 Abs 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 2, EStG § 15b, DBA GBR Art 8, AO § 180 Abs 5, DBA GBR Art 3 Abs 2

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IV R 50/13

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger