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  • 21.04.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 268 · VI R 45/04

    Aufteilung, Gesamtschuldner, Gesamtrechtsnachfolge

    Letzte Änderung: 21. April 2008, 10:47 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Kommt eine Aufteilung rückständiger Steuerschulden aus Zeiten der Zusammenveranlagung nach dem Tod des Ehemannes in Betracht, wenn die Ehefrau im Zeitpunkt der Antragstellung einerseits im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft originäre Steuerschuldnerin ist und andererseits als Erbin die Steuern kraft Gesamtrechtsnachfolge und damit nur in ihrer Person schuldet?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 45/04

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 8.7.2004 10 K 6552/03 EFG 2004, 1813

    Normen: AO § 268, AO § 44 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 17.01.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung