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  • 21.11.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 44/04

    Fortbildung, Kommunikation, Kosten der Lebensführung, Persönlichkeitsentwicklung

    Letzte Änderung: 21. November 2008, 09:53 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Aufwendungen der Redakteurin einer betriebsinternen Zeitschrift für Führungskräfte für den Besuch einer im Wesentlichen der Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben dienenden, als Neuro-Linguistisches-Programmieren bezeichneten Kursreihe ausschließlich beruflich veranlasst, wenn die in den Programmen genannten Lernziele auch das Alltagsleben umfassen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 44/04

    Vorinstanz: Finanzgericht München 10.7.2001 8 K 4828/00 EFG 2005, 776

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 28.08.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger