21.02.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · VIII R 4/14
Vorschuss, Darlehen, Abgrenzung, Betriebseinnahme, Einnahmeüberschussrechnung
Letzte Änderung: 21. Februar 2017, 09:15 Uhr, Aufgenommen: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr
Sind die von einem Musikverlag an einen Musikproduzenten geleisteten Zahlungen als Vorschuss auf noch zu bewirkende Gegenleistungen und damit als Betriebseinnahmen im Rahmen der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung zu qualifizieren oder als Vorfinanzierung von späteren Geldzuflüssen, die der Musikproduzent als Wahrnehmungsberechtigter von Seiten seiner musikalischen Verwertungsgesellschaft zu erwarten und an den Musikverlag abgetreten hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 4/14
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 24.10.2013 4 K 4311/10
Normen: EStG § 4 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 02.08.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger