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  • 20.01.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 22/14

    Ehegatten, Besuchsfahrt, Arbeitsort, Auswärtstätigkeit, Werbungskosten, Kosten der Lebensführung, Veranlassungszusammenhang

    Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 14:45 Uhr, Aufgenommen: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr

    Können Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten des Steuerpflichtigen zum Tätigkeitsort des Steuerpflichtigen wegen beruflicher Unabkömmlichkeit des Steuerpflichtigen (sogenannte "umgekehrte Familienheimfahrten") als Werbungskosten im Rahmen der Auswärtstätigkeit des Steuerpflichtigen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG berücksichtigt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 22/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 28.8.2013 12 K 339/10 E

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 22.10.2015, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung