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  • 21.08.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 4 Nr 1 Buchst b · V R 14/14

    Buchnachweis, Belegnachweis, Innergemeinschaftliche Lieferung, Beförderung, Steuerbefreiung

    Letzte Änderung: 21. August 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr

    1. Ist ein ordnungsgemäßer Belegnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung erbracht, wenn bei Beförderungslieferungen CMR-Frachtbriefe zum Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung vorgelegt werden?
    2. Kann der Belegnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Fall einer Beförderungslieferung durch Frachtbriefe erbracht werden, in denen Angaben zum Bestimmungsort fehlen oder ein inländischer Bestimmungsort angegeben ist und nicht erkennbar ist, wer den Frachtbrief ausgestellt hat?
    3. Setzt die Gewährung der Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung voraus, dass anhand der objektiven Beweislage zweifelsfrei feststeht, in welchen Mitgliedstaat die Ware gelangt ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 14/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 31.1.2014 1 K 3117/12 U

    Normen: UStG 1999 § 4 Nr 1 Buchst b, UStG 1999 § 6a Abs 1 Nr 1, UStG § 6a Abs 3, UStDV 1999 § 17a Abs 4 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 19.03.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger