21.12.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 42/04
Strafverteidigungskosten, Berufliche Veranlassung, Geschäftsführer
Letzte Änderung: 21. Dezember 2007, 14:51 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Anwalts- und Prozesskosten zweier Strafverfahren als Folge strafbarer Handlungen (Missbrauch von betriebsinternen Wissen zum Erwerb von Geschäftsanteilen unter dem Verkehrswert zum Nachteil fremder Vermögensinteressen bzw. Anstiftung u. Beihilfe zur Untreue) für den Arbeitgeber durch einen Gesellschafter-Geschäftsführers als Erwerbsaufwand abziehbar, weil die schuldhaften Handlungen noch im Rahmen der betrieblichen oder beruflichen Aufgabenerfüllung als Geschäftsführer der GmbH liegen und nicht auf privaten Umständen beruhen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 42/04
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 3.9.2002 5 K 5407/00
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.10.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger