23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst b · IV R 49/13
Landwirtschaft, Betriebsgröße, Ersatzwirtschaftswert, Ansparabschreibung, Eigentum
Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr
Wie ist bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in den neuen Bundesländern, der sowohl eigene als auch zugepachtete Flächen bewirtschaftet, der Ersatzwirtschaftswert im Hinblick auf die Größenmerkmale des § 7g Abs. 2 EStG auf die Eigentumsverhältnisse umzurechnen? Stellt der Ersatzwirtschaftswert überhaupt eine geeignete Bemessungsgrundlage für die Betriebsgröße dar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 49/13
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 12.11.2013 4 K 791/04 EFG 2014, 430
Normen: EStG § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst b, EStG § 13, EStG § 57 Abs 3, BewG § 125 Abs 2
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 97/13
Rechtsmittelführer: Verwaltung