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  • 26.02.2016 · Erledigtes Verfahren · UStG § 14c Abs 2 · XI R 47/13

    Unberechtigter Steuerausweis, Rechnung, Verschulden, Finanzbehörde, Gutgläubigkeit

    Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr

    Anwendbarkeit von § 14c Abs. 2 UStG:Ist die Gefährdungshaftung des rechnungsstellenden Unternehmers verschuldensunabhängig und ist es daher ohne Bedeutung, ob und inwieweit ein Mitverschulden der Finanzbehörde am eingetretenen Steuerschaden vorliegt, weil diese die Zweifelhaftigkeit einer Lieferung zumindest hätte kennen müssen?
    War die Kl. hinsichtlich der Nichtausführung der zugrunde liegenden Lieferungen gutgläubig und kommt daher eine Anwendung des § 14c Abs. 2 UStG nicht in Betracht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 47/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 12.9.2013 10 K 692/13 EFG 2014, 77

    Normen: UStG § 14c Abs 2, EGRL 112/2006 Art 203

    Erledigt durch: Urteil vom 16.09.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger