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  • 23.12.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10a Abs 1 · X R 18/14

    Altersvorsorgezulage, Beamter, Elektronische Übermittlung, Frist, Wiedereinsetzung

    Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr

    Anspruch einer Beamtin auf Altersvorsorgezulage für die Jahre 2004 bis 2006: Kann die verspätete Einwilligung eines Beamten in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die damalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (heute: Deutsche Rentenversicherung Bund) zum Ausschluss der Altersvorsorgezulage (sogenannte Riester-Förderung) führen? Führt der in den Anfangsjahren der Riesterförderung für Beamte nicht hinreichende Hinweis auf die Notwendigkeit einer Einwilligungserklärung zur Wiedereinsetzung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 18/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 9.1.2014 10 K 14031/12

    Normen: EStG § 10a Abs 1, EStG § 90 Abs 4, EStG § 92, AO § 110

    Erledigt durch: Urteil vom 22.10.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger