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  • 03.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EnergieStG § 56 Abs 2 Nr 1 · VII R 17/14

    Energiesteuer, Steuerentlastung, Personenbeförderung

    Letzte Änderung: 3. August 2016, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr

    Steuerentlastung für Dieselkraftstoff, der in einer Schneefräse und einer Diesellokomotive zum Antrieb einer Schneefräse (in den Jahren 2008 und 2009) im Rahmen des mit Personenzügen durchgeführten öffentlichen Personennahverkehrs verwendet worden ist.
    Zählt der Einsatz der Schneefräse mit Diesellokomotive zu den zwingend erforderlichen Betriebsfahrten, welche die Durchführung des Personenverkehrs erst ermöglichen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 17/14

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 2.10.2013 2 K 1117/11

    Normen: EnergieStG § 56 Abs 2 Nr 1, EnergieStV § 102 Abs 6

    Erledigt durch: Urteil vom 16.03.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger