23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 2 · VI R 4/14
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Werbungskosten, Arbeitszimmer, Richter
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr
Sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Klägerin (Richterin am Landgericht) als Werbungskosten zu berücksichtigen?
Ist die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes, den der Arbeitgeber zur Verfügung stellt für die Frage, ob kein "anderer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG zur Verfügung gestanden hat, maßgeblich?
Sind etwa eine störende Geräuschkulisse (Bahntrasse) und die Zimmergröße bei Beantwortung diese Frage von Bedeutung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 4/14
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 16.5.2013 5 K 5253/11
Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 2, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 3
Erledigt durch: Urteil vom 06.11.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger