22.09.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 146 Abs 2b · IV R 17/14
Verzögerungsgeld, Ermessen, Änderungsbescheid
Letzte Änderung: 22. September 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr
Ist bei der Änderung einer Festsetzung von Verzögerungsgeld lediglich der bis zu dessen erstmaliger Festsetzung verwirklichte Sachverhalt Gegenstand der Ermessensentscheidung, oder ist in die Erwägungen einzubeziehen, dass ein Teil der Unterlagen, deren Nichtvorlage mit der ursprünglichen Festsetzung sanktioniert wurde, vor Erlass des Änderungsbescheides vorgelegt worden ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 17/14
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 11.9.2013 3 K 1235/10
Normen: AO § 146 Abs 2b, AO § 5
Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung