23.03.2016 · Erledigtes Verfahren · VergnStG BR § 1 Nr 1 · II R 19/14
Vergnügungsteuer, Gesetzgebungskompetenz, Gleichheitsgrundsatz
Letzte Änderung: 23. März 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr
Vergnügungsteuer bei Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit:1. Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen des VergnStG BR n.F., insbesondere wegen Art. 12 Abs. 1 GG oder Art. 8 Abs. 2 BremVerf?
2. Liegt die Gesetzgebungskompetenz für die Vergnügungsteuer bei den Ländern?
3. Ist die gesetzgeberische Entscheidung hinsichtlich Steuermaßstab und Steuerhöhe gerechtfertigt?
4. Ist das Gebot der kalkulatorischen Abwälzbarkeit durchbrochen?
5. Hat die Steuer eine erdrosselnde Wirkung?
6. Ist der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG betroffen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 19/14
Vorinstanz: Finanzgericht Bremen 20.2.2014 2 K 84/13 (1)
Normen: VergnStG BR § 1 Nr 1, VergnStG BR § 2 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 12, GG Art 14 Abs 1, GG Art 105 Abs 2a
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger