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  • 23.03.2016 · Erledigtes Verfahren · VergnStG BR § 1 Nr 1 · II R 19/14

    Vergnügungsteuer, Gesetzgebungskompetenz, Gleichheitsgrundsatz

    Letzte Änderung: 23. März 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr

    Vergnügungsteuer bei Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit:1. Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen des VergnStG BR n.F., insbesondere wegen Art. 12 Abs. 1 GG oder Art. 8 Abs. 2 BremVerf?
    2. Liegt die Gesetzgebungskompetenz für die Vergnügungsteuer bei den Ländern?
    3. Ist die gesetzgeberische Entscheidung hinsichtlich Steuermaßstab und Steuerhöhe gerechtfertigt?
    4. Ist das Gebot der kalkulatorischen Abwälzbarkeit durchbrochen?
    5. Hat die Steuer eine erdrosselnde Wirkung?
    6. Ist der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG betroffen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 19/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Bremen 20.2.2014 2 K 84/13 (1)

    Normen: VergnStG BR § 1 Nr 1, VergnStG BR § 2 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 12, GG Art 14 Abs 1, GG Art 105 Abs 2a

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger